9e6a00c9-80f0-479d-8b36-4139a9571217160000male21-301706Im letzten Abschnitt der Begründung wird auf die Absicht der Kommission verwiesen, binnen 18 Monaten nach Annahme des Vorschlags eine Folgenabschätzung vorzunehmen.Im letzten Abschnitt der Begründung wird auf die Absicht der Kommission verwiesen binnen achtzehn Monaten nach Annahme des Vorschlags eine Folgenabschätzung vorzunehmenPARLJaBayern