3d5fb47e-44bf-4f74-abb6-eb2151e487e916000-10,0267614147894male21-30322Ein letzter Änderungsantrag soll bewirken, dass die Nutzung der zwischen dem 1. Januar 1997 und dem Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genommenen Tanks und Tankfahrzeuge auch weiterhin erlaubt ist, wenn sie entsprechend konstruiert und gewartet worden sind.Ein letzter Änderungsantrag soll bewirken dass die Nutzung der zwischen dem ersten Januar neunzehnhundertsiebenundneunzig und dem Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genommenen Tanks und Tankfahrzeuge auch weiterhin erlaubt ist wenn sie entsprechend konstruiert und gewartet worden sindPARLJaHessen